Geschossen wird bei uns nach den genehmigten Sportordnungen der anerkannten Schießsportverbände. Derzeit sind insbesondere vertreten der Deutsche Schützenbund (DSB), der Bund der Militär und Polizeischützen (BdMP) und der Bund Deutscher Sportschützen (BDS).
Beispiele für Disziplinen sind hierbei : Luftpistole 10 m, einhändig 40 Schuss (DSB), Großkaliber-Sportpistole auf 25 m, 20 Schuss Präzision, 20 Schuss Zeitserie (DSB) Dienstgewehr 1 (DG1)
Liegend anschlag auf 100 m (BdMP) Perkussionsgewehr 50 m, stehend (DSB) aber auch verschiedene Bogendisziplinen.
Es gibt aus dem Waffenrecht sowie aus den Sportordnungen heraus Auflagen bezüglich Umgang bzw. Handhabung der Waffen/Munition, Sicherheit, Abläufe, die von allen Schützen verbindlich zu beachten
sind.
Geschossen werden auf unseren Anlage nur Disziplinen, für die unsere Standanlage zugelassen sind, das heißt , dass ausschließlich von den überdachten Schützenständen aus geschossen wird (z.B.
keine Skeet/Trap mit Schrot-Waffen oder bei Großkaliber Kurzdistanzen vor der Absperrung). Darüberhinaus sind Einschränkungen in Hinblick auf zugelassene Waffen und
Munitionssorten sowie Anschlagsarten und Entfernungen unserer Schießstände zu beachten und Zweifelsfragen VOR Beginn des Schießens mit der Standaufsicht zu klären. Den Weisungen der Aufsicht ist
immer Folge zu leisten.
Da sich die Sportordnungen der verschiedenen Verände von Zeit zu Zeit ändern können, wird nachfolgend zu Details auf die Veröffentlichungen der entsprechenden Verbände hingewiesen ->
Jeder Schütze ist verpflichtet, die ihn betreffende Sportordnung zu kennen.